AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Theater Chambinzky e. V. - Arbeitskreis KulturKlub
GELTUNGSBEREICH:
Diese AGB gelten speziell für Veranstaltungen und Aktivitäten des Theater Chambinzky e. V. - KulturKlubs, hinsichtlich der Durchführungen von Live-Musik-Events sowie bspw. Contests.
PRÄAMBEL:
Mit dem Besuch unserer Veranstaltungen, unabhängig davon, auf welchem Wege der Zutritt erfolgt (Kauf/ Buchung eines Tickets, Akkreditierung, Gästeliste, o. ä.), der Teilnahme am Singer Songwriter Contest und/oder der Zusammenarbeit auf geschäftlicher Ebene (z. B. Partner, Veranstaltungsstätten/Locations, externes Personal, Fotografen etc.), werden folgende Bedingungen anerkannt und wirksam.
JUGENDSCHUTZ:
Als teilnehmende Musiker verpflichtet ihr euch, eure Fans über die entsprechenden Jugendschutz-Auflagen aufzuklären und dafür zu sorgen, dass diese von euren Fans eingehalten werden. Auf all unseren Veranstaltungen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit in ihrer jeweils neusten Fassung. Diese sind zu beachten und einzuhalten. Bei unseren Shows gilt das Jugendschutzgesetz. Jeder Besucher unterliegt der Ausweispflicht und ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig bei sich zu tragen.
BESETZUNG, PROGRAMM, VERLEGUNG, ABSAGE, SICHTBEHINDERUNG:
Sollte es zu Änderungen in der Besetzung oder im Programm kommen, berechtigt das nicht zur Rückgabe von Tickets oder zur Forderung der Erstattung (eines Teils) des Kaufpreises sowie zum Rücktritt von bestehenden Verträgen. Das gilt auch für den Abbruch einer Veranstaltung. Aus schwerwiegenden Gründen kann der Beginn der Veranstaltung oder Aufführung verschoben werden. Außerdem möchten wir euch darauf hinweisen, dass es ggf. zu Sichtbehinderungen bei der jeweiligen Veranstaltung kommen kann. Das berechtigt nicht zu einer Minderung des Eintrittspreises, zu Schadensersatz oder zu einem Rücktritt vom Vertrag.
UMWELTSCHUTZ:
Die Besucher und Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet die Umwelt und Veranstaltungsräume sowie -einrichtungen schonend zu behandeln. Bei Zuwiderhandlung kann es zum Ausschluss von der Veranstaltung sowie zur Einleitung rechtlicher Schritte kommen. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Tetrapacks, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und Drogen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgen der Verweis von der Veranstaltung und eventuell das Einleiten von rechtlichen Schritten.
LAUTSTÄRKE/GERÄUSCHPEGEL/VERPFLEGUNG
Auf unseren Konzerten kann es auch mal laut werden- Für eure Ohren seid ihr aber selbst verantwortlich. Deshalb weisen wir euch ausdrücklich darauf hin, dass Theater Chambinzky e.V. für eventuelle (Gehör)-Schäden keine Haftung übernimmt. Wir empfehlen euch, in eurem eigenen Interesse für ausreichend Gehörschutz zu sorgen. Ihr seid ebenfalls selbst dafür verantwortlich, dass ihr auf den Konzerten fit bleibt. Dazu gehört v. a. eine ausreichende Versorgung mit flüssigen Nahrungsmitteln, gleichzeitig aber ein höchstens mäßiger Konsum von Alkohol. Für gesundheitliche Schäden durch Zuwiderhandlungen seid ihr selbst verantwortlich.
TIERE:
Für Katzen und Goldfische ist laute Musik sowieso nichts, deshalb ist das Mitbringen von Tieren zur Veranstaltung nicht gestattet. Solltet ihr euer Tier doch dabei haben, dürfen wir euch leider nicht an der Veranstaltung teilnehmen lassen. Außerdem übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, die euer Tier erfährt, noch für die, die es verursacht.
FOTOGRAFIE / VIDEOAUFNAHMEN / URHEBERRECHT
Aus Datenschutz-Gründen ist das Filmen und Fotografieren auf Konzerten untersagt. Sollten aus Zuwiderhandlungen Ansprüche geschädigter Personen entstehen, so sind diese stets gegen den Schadenverursacher zu richten, also den, der unerlaubt fotografiert hat und somit eure Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verletzt hat.
HAFTUNG
Als Besucher und Teilnehmer einer Veranstaltung nehmt ihr ausdrücklich zur Kenntnis, dass Theater Chambinzky e.V. als Veranstalter keine Haftung übernimmt und der Besuch der Veranstaltung bzw. die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Für eventuelle Schäden oder Verletzungen haftet ausschließlich der Besucher bzw. Teilnehmer selbst. Theater Chambinzky e.V. haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Theater Chambinzky e.V. akzeptiert keine die gesetzliche Veranstalterhaftpflicht hinausgehenden Vereinbarungen (z. B. weitergehende vertragliche Haftung).
TEILNAHME AM Singer Songwriter Contest
Durch die Bewerbung beim Singer Songwriter Contest entsteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. Wir versuchen so vielen Künstler/-innen wie möglich eine Teilnahme zu ermöglichen, können das aber nicht garantieren. Mit der Bewerbung an sich verpflichtet ihr euch aber ebenso wenig zu einer Teilnahme. Solange ihr keinen unserer Terminvorschläge bestätigt habt, steht euch jederzeit frei, abzusagen, ohne dass euch Kosten entstehen. Mit einer Zusage zu einem unserer Terminvorschläge verpflichtet ihr euch allerdings zur Teilnahme. Hintergrund: Wenn wir euch einen Slot anbieten, reservieren und bestätigen, steht der Termin steht anderen Bewerber/-innen nicht mehr zur Verfügung. Die Gründe für eure Absage sind daher unerheblich.
VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
Teilnehmer/-innen, die bei der GEMA gemeldet/geschützt sind, dürfen trotzdem beim Singer Songwriter Contest mitmachen. Sie sind allerdings im eigenen Interesse verpflichtet, eine entsprechende Setlist an uns zu senden oder beim jeweiligen Ansprechpartner des Konzertabends abzugeben, damit wir diese Liste an die GEMA weiterleiten können.
SONSTIGES
Für euch und eure Sachen seid ihr selbst verantwortlich, deshalb haften wir nicht für verlorene, beschädigte und gestohlene Gegenstände. Der Einlass ist nur mit Zahlung des jeweiligen Eintrittspreises oder durch die persönliche Teilnahme möglich. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, den Einlass aus wichtigen Gründen zu verwehren. Wir haben genau wie unsere Partner euer Wohl im Kopf, deshalb ist den Anweisungen des von uns eingesetzten Personals Folge zu leisten.
Bei Verlust eines Stimmzettels kann kein Ersatz ausgegeben werden. Es besteht dann kein Recht mehr darauf, eine Stimme abzugeben. Passt deshalb auf euren Stimmzettel auf.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Veranstaltungen terminlich und örtlich zu verlegen. Besucher, die sich oder andere gefährden, können vom Veranstaltungsort verwiesen werden.
Konfetti-Kanonen, Wunderkerzen und andere Show-Elemente, die einen erhöhten Reinigungsaufwand oder Brandschutz-/Sicherheits-Fragen nach sich ziehen, sind vorher anzukündigen und vom Veranstalter schriftlich (per Mail) bestätigen zu lassen. Werden ohne vorherige Genehmigung zusätzliche Kosten für den Singer Songwriter Contest aufgerufen, z. B. für die Reinigung nach dem Einsatz einer Konfetti-Kanone, so sind diese Kosten von euch als Verursacher zu tragen.
Mit der Angabe eurer Mailadresse im Anmeldeformular erklärt ihr euch einverstanden, diverse Mails von uns rund um den Singer Songwriter Contest zu erhalten. Dieser Vereinbarung bzw. diesen Mails könnt ihr jederzeit widersprechen (Abmelde-Link in Mails oder kurze Mail an uns).
Der Singer Songwriter Contest bzw. Theater Chambinzky e.V. haftet nicht für Verschleiß, Beschädigung oder Diebstahl von Instrumenten und sonstigem Equipment auf den Konzerten. Bitte achtet selbst auf euer Eigentum. Etwaige Schadensersatzansprüche sind stets gegen den Verursacher zu richten, niemals aber gegen den Singer Songwriter Contest oder das Theater Chambinzky e.V.. Dies gilt auch dann, wenn kein Verursacher festgestellt werden kann.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Stand Juli 2018